Schnee und Eis müssen an Werktagen von 7 - 20 Uhr und an Sonn-und Feiertagen von 9 - 20 Uhr geräumt werden.
Nach 20 Uhr gefallener Schnee muss am folgenden Tag bis 7 Uhr und an Sonn-und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt sein.
Wie Sie richtig räumen:
Weiterlesen … Winterdienst
Laut einer Änderung der Trinkwasserverordnung sind Vermieter zukünftig verpflichtet, ihre Warmwasserbereitungsanlagen beim Gesundheitsamt zu melden. Außerdem müssen sie einmal jährlich auf eigene Kosten die Qualität des Warmwassers durch ein anerkanntes Labor überprüfen lassen. Die Kosten dieser Prüfung können innerhalb der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.
Weiterlesen … Änderung der Trinkwasserverordnung