
BGH: Kündigung bei verspäteter Mietzahlung möglich
Im vorliegenden Fall hatten die Mieter eines Hauses, die mietvertraglich zur Zahlung des Mietzinses monatlich im Voraus verpflichtet waren, trotz wiederholter Abmahnungen erst zur Monatsmitte die Miete überwiesen.
Anders als das OLG Konstanz hielt der BGH die fortgesetzte verspätete Mietzahlung für eine so gravierende Pflichtverletzung der Mieter, dass sie eine Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne des § 543 BGB gerechtfertigt.