Wer ist für einen WBS berechtigt?
Informationen zu den erforderlichen Voraussetzungen, Verdienstgrenzen, usw. erhalten Sie unter diesem Link auf Internetseite der Stadt Mönchengladbach.
Hier können Sie einen WBS beantragen.
Einen WBS benötigen Sie für nur für einen Teil unserer Wohnungen im Bestand Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt. Bitte entnehmen Sie unseren Vermietungsangeboten, ob ein WBS erforderlich ist. Mehr Informationen und den Antrag bei der Stadt Mönchengladbach finden Sie unter diesem Link.